Elektrosicherheits-Prüfungen in der Zentralschweiz
Als Inhaber einer Liegenschaft sind Sie gesetzlich verpflichtet, Ihre Elektroinstallationen regelmässig überprüfen zu lassen. Die Basis dafür bilden das Elektrizitätsgesetz (EleG) sowie die Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV, SR 734.27). Wir von der Elektrosicherheit Jakob GmbH sorgen dafür, dass Sie mit Sicherheit auf der richtigen Seite stehen.
Begleitung von A bis Z
Elektrokontrollen gemäss NIV:
Als Inhaber einer Liegenschaft sind Sie für die Sicherheit Ihrer Elektroinstallationen und Apparate verantwortlich. Die gesetzlichen Grundlagen sind im Elektrizitätsgesetz (EleG) und in der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV, SR 734.27) zu finden.
Von erfahrenen Inspektoren werden Sie von Anfang bis zum Abschluss mit dem Ausstellen des Sicherheitsnachweises (SINA) betreut und entlasten Sie bei administrativem Aufwand.
Haben Sie von Ihrem Elektrizitätsunternehmen die Aufforderung zur periodischen Elektrokontrolle erhalten? Dann sind Sie bei uns richtig.
Wir unterstützen Sie zuverlässig und unabhängig bei:
- Periodische Kontrollen
- Schlusskontrollen
- Abnahmekontrollen
- Blitzschutzanlagen
- Kontrolle von PV-Anlagen
- Geräteprüfungen
- Wärmebildmessungen
- Praktikum
Photovoltaikanlagen:
Unser Angebot bei PV-Anlagen:
- Unabhängige Abnahmekontrollen
- Periodische Kontrollen
- Beglaubigung bei Pronovo
Blitzschutzanlagen:
Die Aufgabe einer Blitzschutzanlage ist den Blitzstrom auf ungefährlichen Bahnen in die Erde zu leiten. Diese müssen das ganze Gebäude umfassen um Menschen, Tiere, Installationen und Anlagen zu schützen.
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Eine Blitzschutzanlage besteht aus dem äusseren Blitzschutz und dem inneren Blitzschutz.
Der äussere Blitzschutz besteht aus Fangeinrichtung, welche auf dem Gebäudedach installiert wird. Aus Ableitungen, welche an der Gebäudefassade zur Erdungsanlage im Fundament einbetoniert ist, verlegt. Der innere Blitzschutz besteht auf dem Potentialausgleich und Überspannungsschutz. Dieser reduziert unter anderem eine Brandgefahr in elektrischen Installationen bei Direkteinschlag und Schäden an elektrischen Apparaten und Geräte reduzieren.
Die Schweizer Normen für Blitzschutzsysteme in Zusammenarbeit mit der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) regeln die Notwendigkeit einer Blitzschutzanlage.
Für Wohnhäuser im privaten Bereich ist die Erstellung einer Blitzschutzanlage keine Pflicht.
Solche Anlagen können auf Wunsch des Eigentümers erstellt werden.
Blitzschutzanlagen sind periodisch und nach direktem Blitzeinschlag durch eine Fachperson zu prüfen. Im Allgemeinen sind diese spätestens alle 10-Jahre zu prüfen und ein Installationsattest erstellen lassen.
Als Blitzschutzexperte verfügen wir über langjährige Erfahrung von Blitzschutz- und Überspannungskonzepten sowie in der Kontrolle von Blitzschutzanlagen.
Gesetzliche Grundlage in der Schweiz für die Wiederholungsprüfung:
Im gewerblichen Umfeld ist der Arbeitgeber gemäss der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (Verordnung über die Unfallverhütung, VUV) verantwortlich für die Bereitstellung sicherer elektrischer Arbeitsmittel.
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Zur Erhaltung des sicheren Zustandes von Arbeitsmitteln, die schädigenden Einflüssen ausgesetzt sind, sind wiederkehrende Prüfungen nach einem zum Voraus festgelegten Plan erforderlich. Eine wiederkehrende Prüfung ist auch vorzunehmen, wenn aussergewöhnliche Ereignisse stattgefunden haben, welche die Sicherheit des Arbeitsmittels beeinträchtigen könnten. Die Überprüfung ist zu dokumentieren (Art. 32b VUV). Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung bzw. gemäss Herstellerangaben ist abzuschätzen, welche Massnahmen getroffen werden müssen, um die Arbeitsmittel im ordnungsgemässen Zustand zu erhalten.
Für die Festlegung der Prüfintervalle der Wiederholungsprüfung ist der Arbeitgeber verantwortlich. Die SNG 482638 hilft den Betrieben, geeignete Periodizitäten für die wiederkehrenden Prüfungen festzulegen.
Geräteprüfung
Die Anforderungen dieser SNG für die Wiederholungsprüfung gelten für Geräte wie z.B.:
- Elektrowerkzeuge, elektrische Gartengeräte
- Geräte für Hausgebrauch und ähnliche Zwecke
- Kabelrollen, Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen
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- Leuchten, die nicht Teil der Installation sind
- Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen, die Bestandteil von Betriebsmitteln sind
- Not-Ladekabel (IC-CPD) für Elektrofahrzeuge
- mechanische Teile von elektrischen Geräten die die Schutzmassnahmen beeinflussen
- Geräte zur Spannungsumformung und -erzeugung, die nicht Teil der Installation sind
- Wir unterstützen Sie zuverlässig und unkompliziert bei der Wiederholungsprüfungen elektrischer Geräte nach SNG 482638.
Praktikumsinhalt
- Durchführung einer periodischen Kontrolle oder einer Schlusskontrolle
- Vorgehen bei der Überprüfung
- Erstellen eines Mängelberichts
- Erstellen eines Sicherheitsnachweises mit Mess- und Prüfprotokoll
- Einhalten und Anwendung der 5+5 Sicherheitsregeln und PSA
Thermografie:
Thermografie ist eine effiziente Methode, um Überhitzungen einer Installation frühzeitig zu erkennen. Die Prüfung einer Anlage wird unter Betriebsbedingungen durchgeführt und analysiert. Das Ziel dabei ist, frühzeitig einen Betriebsausfall oder ein Brandschaden zu vermeiden. Ursachen für unzulässige Erwärmungen können sein, unsachgemässe Pressverbindungen, lockere Klemmstellen durch Alterung oder thermische Überlastung der Komponenten.
Unser Angebot:
- Aufnahmen und Dokumentation von elektrischen Anlagen
- Aufnahmen und Dokumentation von Photovoltaikanlagen
- Aufnahmen und Dokumentation von Gebäudehülle
Praktikum BPEL:
Um die Zulassungsbedingungen zur Berufsprüfung zu erfüllen, ist das Absolvieren eines Praktikums in einer Unternehmung mit Kontrollbewilligung Pflicht. Suchst du einen Praktikumsplatz für deine Ausbildung zum Elektroprojektleiter/in Installation und Sicherheit BPEL? Durch unsere langjährige Erfahrung im Kontrollbereich, können wir dich in der Zentralschweiz durch das Praktikum führen.